Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern
Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.
Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.