Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Erhebung

Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

Beschreibung

Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.

Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.

Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.

Voraussetzungen

Die Benutzungsgebühren werden in einer Satzung auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes festgelegt. Dabei soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebühren sind außerdem nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die öffentliche Einrichtung genutzt wird. Voraussetzung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist eine gemeindliche Kostensatzung, deren Rechtsgrundlage das Kostengesetz ist. Hier sind der Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Allgemeines
  • Bestattung

Verwandte Themen

  • Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
  • Gemeindlicher Friedhof, Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
  • Bestattungseinrichtungen, Herstellung und Unterhaltung
  • Grabplatz, Beantragung eines Nutzungsrechts
  • Grabmal, Beantragung einer Genehmigung
  • Bestattung, Anmeldung
  • Leichenschau und Bestattung, Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2023

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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