VG Schöllkrippen (Druckversion)

Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Kleinkinderbetreuung (Kinderkrippe)
  • Kindergartenbetreuung
  • Schulkinderbetreuung
  • Bewirtschaftung

Verwandte Themen

  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Hauptverwaltung
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-20
+49 6024 6735-920
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 18.08.2023
http://www.gemeinde-blankenbach.de/