VG Schöllkrippen (Druckversion)

Wasserversorgung, Sicherstellung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

Beschreibung

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Ver- und Entsorgung
  • Erschließung und Infrastruktur

Verwandte Themen

  • Wasserversorgung, Beantragung eines Gartenanschlusses
  • Wasserversorgung, Zahlung der Wassergebühren
  • Wasserversorgung, Beantragung eines Grundstücksanschlusses
  • Wasserversorgung, Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
  • Wasserversorgung, Zahlung von Wasserbeiträgen
  • Wasserversorgungsanlage, Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Bauamt
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-70
+49 6024 6735-970
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de/