VG Schöllkrippen (Druckversion)

Zimmervermittlung, Durchführung

Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Tourismusbüro der Stadt oder der Gemeinde.

Verwandte Lebenslagen

  • Allgemeines

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de/