Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Blankenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Milleniumskreuz
Bembel
Wiese
Radfahrer
Kapelle
Ortsansicht
Kirche

Bundesfreiwilligendienst, Bewerbung

Wenn Sie sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Beschreibung

Wenn Sie sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Sie können den Bundesfreiwilligendienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder auch im Zivil- und Katastrophenschutz ableisten. In welchem Bereich, an welchem Einsatzort und an welcher Einsatzstelle Sie sich engagieren, können Sie selbst wählen.

Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:

  • Die Regeldauer beträgt 12 Monate, mindestens 6, maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen sind auch Einsätze von bis zu 24 Monaten möglich (beispielsweise wenn es ein besonderes pädagogisches Konzept gibt).
  • Wenn Sie älter als 27 Jahre sind, können Sie den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche).
  • Sie erhalten Taschengeld: Der Höchstbetrag liegt derzeit bei EUR 390,00 monatlich.
  • Ihre Beiträge zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Ihre Eltern können, wenn Sie jünger sind als 25 Jahre und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Kindergeld oder steuerliche Freibeträge für Sie erhalten.
  • Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekün-digt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden ‐ zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bun-desurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.

Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

Im Rahmen des Sonderprogramms "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" werden jährlich bis zu 10.000 neue BFD-Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben. Das heißt, der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Vollzeitschulpflicht absolviert haben.
  • Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
  • Für einige Dienste ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Einsatzstelle nach

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) antreten möchten, müssen Sie sich zuerst eine Einsatzstelle suchen:

  • Einsatzstellen finden Sie über die Einsatzstellenbörse des Bundesfreiwilligendienstes. Sie können aber auch in Einrichtungen und Projekten direkt nachfragen. Wichtig ist nur, dass die Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich dafür anerkennen lassen.
  • Mit der Einsatzstelle vereinbaren Sie den konkreten Vertragsinhalt Ihres BFD und füllen die Vereinbarung zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes aus. Die Vereinbarung wird, mit den Unterschriften der Beteiligten, von der Dienststelle weitergeleitet.
  • Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit der Vereinbarung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Fristen

Keine

Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewer-bungen und Dienstantritte festgelegt haben.

Bearbeitungsdauer

Durchschnittlich 6 Wochen, maximal 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden