Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Datenschutz, Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen

Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.

Beschreibung

Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen (z. B. Gemeinden, Landratsämter, Regierungen, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch mehrere öffentliche Stellen ist möglich, dieser muss kein Mitarbeiter der verantwortlichen Stellen sein und kann auch durch weitere Personen vertreten und unterstützt werden. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen auf eine leicht zugängliche Weise veröffentlicht werden, der Name des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss in der Veröffentlichung nicht enthalten sein.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung
    Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät den Verantwortlichen und die Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten, er wird in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden
  • Überwachung
    Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten
  • Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
    Der Datenschutzbeauftragte berät auf Anfrage den Verantwortlichen im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und überwacht deren Durchführung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
    Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der Datenschutzaufsichtsbehörde zusammen und ist deren Anlaufstelle bei datenschutzrechtlichen Fragen
  • Unterstützung der Betroffenen
    Die Betroffenen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung betreffenden Fragen zu Rate ziehen
  • Stellungnahme vor dem Einsatz automatisierter Verfahren
    Vor einem Einsatz oder einer wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist dem behördlichen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
  • Stellungnahme zu geplanten Videoüberwachungen
    Öffentliche Stellen haben den behördlichen Datenschutzbeauftragten rechtzeitig vor dem Einsatz einer Videoüberwachung zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben

Übertragung weiterer Aufgaben

Folgende Aufgaben des Verantwortlichen nach der DSGVO kommen für eine Übertragung auf den behördlichen Datenschutzbeauftragten in Frage:

  • Umsetzung der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde
  • Die Koordinierung bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 ff. der DSGVO.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Hauptverwaltung
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-20
+49 6024 6735-920
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
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