Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Behindertenhilfe, Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene

Bayerische Landesverbände von Menschen mit Behinderung können eine Zuwendung für ihre Verbandsarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Beschreibung

Zweck

Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.

Gegenstand

Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände, die Menschen mit Behinderung regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen. Die Landesbehindertenverbände können die ihnen gewährten Zuschüsse nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides an die ihnen angeschlossenen Untergruppierungen auf regionaler und lokaler Ebene weitergeben.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Höhe der Förderung

Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:

100 - 1.000 Verbandsmitglieder: bis zu 6.100,00 Euro
1.001 - 3.000 Verbandsmitglieder: bis zu 8.100,00 Euro
3.001 - 8.000 Verbandsmitglieder: bis zu 10.200,00 Euro
8.001 - 20.000 Verbandsmitglieder: bis zu 13.200,00 Euro

Voraussetzungen

  • Die Organisation muss auf Landesebene bedeutsam tätig sein, d. h. ihre Mitglieder sollen auf alle Regierungsbezirke verteilt sein.
  • Die Organisation muss eine zweijährige Tätigkeit nachweisen können.
  • Die Organisation muss rechtsfähig und als gemeinnützig anerkannt sein.
  • Die Mitgliederzahl muss mindestens 100 betragen, darf jedoch 20.000 nicht überschreiten.
  • Die Organisation muss von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge erheben.

Verfahrensablauf

Die Zuwendung setzt einen entsprechenden Antrag des Zuwendungsempfängers voraus. Anträge auf Förderung sind unter Verwendung der vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bereitgestellten Formulare vollständig ausgefüllt einzureichen.

Dem Antrag ist eine Beschreibung der Verbandsaktivitäten beizufügen, die insbesondere folgende Angaben enthält:

  • Zahl der Gesamtmitglieder des Landesverbandes und deren regionale Verteilung,
  • Zahl der betreuten Menschen mit Behinderung,
  • Projektbeschreibung (Art und Umfang der Betreuungsaufgaben und -maßnahmen, dafür eingesetztes Personal etc.)

Die erstmalige Aufnahme einer Landesorganisation in die Förderung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Fristen

Der Antrag muss spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung mit zahlenmäßigem Nachweis
  • Zahl der Mitglieder und regionale Verteilung

Kosten

keine

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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