VG Schöllkrippen (Druckversion)

Menschen- und Bürgerrechte

Die Grundrechte stehen allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu. Die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben oder der Schutz vor Folter sind nur einige der geltenden Menschen- und Bürgerechte.

  • Aufenthaltserlaubnis, Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
  • Verwaltungsgerichtsverfahren, Beantragung eines einstweiligen Rechtsschutzes
  • Zwangsheirat, Beratung
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