VG Schöllkrippen (Druckversion)

Versicherungen für Mitarbeiter

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung anmelden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.

  • Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse, Anmeldung von landwirtschaftlichen Unternehmen
  • Sozialversicherung, Abmeldung eines Arbeitsnehmers
  • Sozialversicherung, Anmeldung eines Arbeitnehmers
http://www.gemeinde-blankenbach.de/