VG Schöllkrippen (Druckversion)

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Für Menschen mit Behinderungen gelten in der Arbeitswelt besondere Bestimmungen (z. B. ein besonderer Kündigungsschutz). Lesen Sie, welche Rechte schwerbehinderte Beschäftigte haben und was Unternehmen beachten müssen, die schwerbehinderte Personen beschäftigen möchten.

  • Ausgleichsabgabe, Bezahlung
  • Integrationsfachdienst, Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung
  • Menschen mit Behinderung, Beantragung der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
  • Schwerbehinderte Menschen, Anmeldung für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen
  • Schwerbehinderte Menschen, Beantragung von Leistungen durch Arbeitgeber
  • Schwerbehinderte Menschen, Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
  • Unterstützte Beschäftigung, Beantragung einer individuellen betrieblichen Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen
  • Werkstätten für behinderte Menschen, Beantragung einer Förderung für Investitionskosten
http://www.gemeinde-blankenbach.de/