VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 04.05.2023

Unerlaubte Müllentsorgung

Unerlaubte Müllentsorgung an den Grünabfallplätzen der Friedhöfe

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Grünabfallplätze an den Friedhöfen zur Entsorgung von Hausmüll, Rasenschnitt, Speiseresten oder anderen Abfällen genutzt werden.

Dies hat finanzielle Folgen für die Gemeinde und damit für uns alle: Für das unreine Material fallen erhöhte Entsorgungskosten an. Weiterhin entstehen regelmäßig Ausgaben, z. B. für die notwendige Rattenbekämpfung. Die damit verbundenen Kosten sind auf die Friedhofsgebühren umzulegen.

Wir weisen daher eindringlich darauf hin, dass diese Art der Müllentsorgung verboten ist und rein rechtlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Matthias Müller
1. Bürgermeister

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