VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 18.04.2024

Achtung Geflügelhalter

Impfung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit!

Wie bereits bekannt, muss die Impfung vierteljährlich wiederholt (aufgefrischt) werden. Die seinerzeit ausgegebenen Impfbescheinigungen sind mitzubringen. Evtl. neu hinzugekommene Tierhalter müssen die Erstimpfung durchführen lassen.

Die Geflügelhalter werden gebeten, zum Termin ein gereinigtes, möglichst dunkles Gefäß (z. B. Flasche) mitzubringen. Der Impfstoff muss schnellstmöglich nach Auflösung an die Tiere verabreicht werden, da seine immunisierenden Eigenschaften höchstens 2 Stunden erhalten bleiben. Zu beachten ist weiterhin, dass den Hühnern 12 Stunden vor der Impfung kein Trinkwasser verabreicht wird und die Trinkgefäße gereinigt und desinfiziert werden müssen.

Die nachstehend genannten Termine sind unbedingt einzuhalten und die Anordnungen zu befolgen. Ein gesondertes Schreiben an die Tierhalter ergeht nicht. Die Impfung ist Pflicht.

Impftermine:

Gemeinde Kleinkahl am 04.05.2024
Rathaus Kleinkahl von 08:00 bis 08:20 Uhr

Gemeinde Westerngrund am 04.05.2024
Rathaus Westerngrund von 08.30 bis 08.50 Uhr

Gemeinde Krombach am 04.05.2024
Rathaus Krombach von 09:30 bis 09:50 Uhr

Gemeinde Blankenbach am 04.05.2024
Gemeindekanzlei Blankenbach von 10:00 bis 10:20 Uhr

Gemeinde Sommerkahl am 04.05.2024
Gemeindekanzlei Sommerkahl von 10.30 bis 10:50 Uhr

Markt Schöllkrippen am 04.05.2024
Tierarztpraxis Höfler von 11:00 bis 11:30 Uhr
Industriestraße 14, Schöllkrippen

http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/aktuelles/blankenbach-aktuell