VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 11.08.2022

Büsche, Sträucher und Bäume im Lichtraumprofil bitte frei schneiden!

 Lichtraumprofil
Lichtraumprofil

Die reibungslose Entleerung der Müllgefäße ist nur dann gewährleistet, wenn die Zu- und Abfahrten zu den Anwesen ohne Probleme befahren werden können.

Immer wieder wird jedoch die Durchführung der Müllabfuhr durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Sträucher behindert oder die eingesetzten Fahrzeuge beschädigt. Daher sind von den Grundstückseigentümern Bäume und Sträucher rechtzeitig zurück zu schneiden, um ein Lichtraumprofil der Straße in einer Höhe von 4,50 Meter sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf eine mögliche Haftung für Schäden durch hervorstehende Äste hingewiesen.

Sollte die Andienung von Anwesen durch den vorhandenen Bewuchs von Bäumen und Sträuchern nicht möglich sein, sind die Anwohner verpflichtet, ihr Müllgefäß an der nächsten anfahrbaren Straße bereitzustellen.

http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/aktuelles/blankenbach-aktuell