Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Tiertransport, Beantragung der Zulassung von Straßentransportmitteln

Wenn Sie Straßentransportmittel gewerblich für Tiertransporte einsetzen möchten, die länger als 8 Stunden dauern, benötigen Sie eine Zulassung für das Transportmittel vom zuständigen Veterinäramt.

Beschreibung

Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt für Beförderungen innerhalb der EU, die 8 Stunden oder länger dauern oder innerhalb Deutschlands, die länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere).

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

Die Zulassung wird für maximal 5 Jahre gewährt.

Voraussetzungen

Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, muss das verwendete Transportmittel mit

  • einem Navigationssystem,
  • einem leistungsfähigen Lüftungssystem,
  • einem Temperaturüberwachungssystem mit Datenschreiber und
  • einem Warnsystem für Überschreitung zulässiger Höchst- bzw. Mindesttemperaturen

ausgestattet sein und die technischen Anforderungen der EU-Tiertransport-Verordnung (VO (EG) Nr. 1/2005) erfüllen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor der Nutzung des Transportmittels stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung notwendig:
    • Angaben zum Unternehmen/zur Institution
    • Angaben zum Transportmittel
    • Fahrzeugschein
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems
    • Datennachweis

Kosten

Gebühr: 100 bis 1.000 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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