Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Künstlersozialabgabe, Mitteilung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen fest und berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe. 

Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse ändern, muss die KSK prüfen, ob sich dies auf Ihre aktuelle oder zukünftige Abgabepflicht auswirkt.

Es ist möglich, dass die KSK auf anderen Wegen erfährt, wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern. Die KSK prüft auch in diesem Fall, ob sich die Änderung beispielsweise auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Voraussetzungen

Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

  • Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafter oder Inhaber. 
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Verfahrensablauf

Sie teilen der KSK mit, wie sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern:

  • Das Formular „Änderungsmitteilung Grunddaten“ können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
  • Schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung formlos per Post, Telefax oder in einer E-Mail an die KSK.
  • Die KSK prüft, ob sich die Änderung auf Ihre Abgabepflicht oder anderweitig auswirkt.
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass sich mit der Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse Ihre Abgabepflicht oder etwas anders ändert, wird die KSK Sie hierüber informieren.
  • Wenn in diesem Zusammenhang weitere Prüfungen notwendig sind, werden Sie ebenfalls von der KSK informiert.

Fristen

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
    • Auszug aus dem Part

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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