Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Blankenbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Funkstörungen, Meldung

Wenn Sie eine Funkstörungen vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Prüf- und Messdienst der BNetzA berät Sie bei der Ursachensuche von Funkstörungen oder elektromagnetischen Unverträglichkeiten.

Wenn Sie eine Funkstörung melden und die BNetzA anhand Ihrer Angaben dies ebenfalls vermutet, wird der Prüf- und Messdienst die Störquelle mit speziellen Mess- und Peilwagen vor Ort ermitteln und Abhilfemaßnahmen einleiten.

Gerätedefekte oder Bedienfehler vor der Meldung ausschließen

Sie benötigen keine technischen Vorkenntnisse für das Melden von Funkstörungen.

Prüfen Sie jedoch bitte vor der Kontaktaufnahme mit der Funkstörungsannahme, ob es sich bei Ihrer Störung nicht um eine der folgenden häufigen Ursachen handelt:

  • ein Defekt an Ihrem Gerät oder ein Bedienfehler,
  • eine ungenügende Funkversorgung,
  • eine unzureichende Antenne

oder

  • ein defektes Antennenanschlusskabel.

In diesen Fällen ist die Funkstörungsannahme nicht der richtige Ansprechpartner.

Bei Mobilfunk-, Telefon- oder Internetstörungen wenden Sie sich zunächst an Ihren Telefon-, Mobilfunk- oder Internet-Anbieter. So können Sie ausschließen, dass eine Störung bei Ihrem Telekommunikations-Anbieter vorliegt.

Auslöser für Funkstörungen

Im Alltag können sich Störsignale beispielsweise bemerkbar machen als:

  • Prasseln im Radio,
  • eingefrorene Fernsehbilder auf dem Fernsehbildschirm,
  • Gerätestörungen oder
  • Störungen beim Internetempfang.

Funkstörungen können zum Beispiel verursacht werden durch:

  • Defekte oder Alterungseffekte bei elektrischen Geräten und Funkanlagen,
  • unfachmännisch installierte Satellitenanlagen,
  • Geräte, deren Betrieb in der Europäischen Union nicht zugelassen ist.

Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Geräte ein CE-Kennzeichen tragen und bestimmungsgemäß betrieben werden.

Funkstörungen können auch die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder im Flugverkehr beeinträchtigen.

Eine Funkstörung können Sie online oder telefonisch beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Eine Funkstörung können Sie online oder per Telefon bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Online:

  • Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
  • Wenn Sie weiterhin eine Funkstörung vermuten, rufen Sie die Internetseite des Bundesportals „verwaltung.bund.de“ auf und öffnen Sie das Online-Formular zur Meldung einer Funkstörung. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Dort können Sie auch Angaben zu den Störzeiten machen.
  • Falls Sie Aufnahmen haben, die die Störung dokumentieren, beispielsweise Fotos vom gestörten Fernsehbild oder Tonaufnahmen vom gestörten Radioempfang, können Sie diese als Datei hochladen.
  • Die BNetzA nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen, falls eine Störung vorliegt und vereinbart in der Regel einen Vor-Ort-Termin, um die Störquelle zu ermitteln.

Telefon:

  • Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
  • Rufen Sie die Funkstörungsannahme der BNetzA an.
  • Bitte beschreiben Sie am Telefon möglichst genau:
  • was wird gestört,
  • wie wirkt sich die Störung aus,
  • wie häufig und zu welchen Zeiten treten die Störungen auf?
  • Die Beschäftigten der Funkstörungsannahme der BNetzA beraten Sie und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

In der Regel werden die Störungen innerhalb von 5 Tagen bearbeitet. (1 bis 5 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.01.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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