Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Marktuntersuchung Eisenbahn, Teilnahme an der Befragung

Die Bundesnetzagentur analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem Eisenbahnmarkt. Damit soll Diskriminierungspotenzial erkannt und der Wettbewerb gestärkt werden. In der „Marktuntersuchung Eisenbahnen“ werden die Daten und deren Analysen veröffentlicht.

Beschreibung

Um ihre Aufgaben der Marktuntersuchung erfüllen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zugriff auf aktuelle und valide Informationen über 

  • den Eisenbahnmarkt im Allgemeinen 
  • und die Eisenbahnunternehmen im Speziellen.

Dafür befragt die BNetzA jährlich zahlreiche Unternehmen aus dem Eisenbahn-Sektor, darunter zum Beispiel

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Betreiber von Schienenwegen,
  • Betreiber von Serviceeinrichtungen und
  • Werksbahnen.

Wenn Sie zur Marktbeobachtung Schiene eingeladen worden sind und Kennzahlen Ihres Unternehmens an die Bundesnetzagentur übermitteln sollen, können Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf dem Webportal-Schiene der Bundesnetzagentur anmelden. Dort können Sie die für Ihr Unternehmen freigeschalteten Formulare bearbeiten und an die BNetzA übermitteln. Die Inhalte sind an unterschiedliche Tätigkeitsfelder im Eisenbahnsektor angepasst.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Eisenbahnverkehrsmarkt tätig.
  • Sie müssen zur „Marktbeobachtung Schiene“ eingeladen worden sein.
  • Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto im Webportal-Schiene müssen Ihnen vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten, meist im März oder April, ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der „Marktuntersuchung Schiene“ durch die Bundesnetzagentur.
  • Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Erhebung teilgenommen haben, sind Ihnen Ihre Zugangsdaten zum Webportal-Schiene bereits bekannt.
  • Wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, können Sie sich selbst registrieren und ein Passwort vergeben. Die zusätzlich nötige Berichtsstellennummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben und an Sie übermittelt.
  • Sie bearbeiten Ihr Stammdatenformular und übermitteln dies an die Bundesnetzagentur.
  • Danach werden Ihnen Fragebögen freigeschaltet die ebenfalls bearbeitet und an die Bundesnetzagentur übermittelt werden müssen.
  • Bei Bedarf werden Ihnen die Fragebögen über das Portal zur Korrektur zurückgesandt.
  • Wenn die Formulare bestätigt wurden, ist die Erhebung für das laufende Jahr für Sie abgeschlossen. 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Fristen

Ihre Fragebögen sind für 4 Wochen zur Bearbeitung freigeschaltet. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Verlängerung von 2 Wochen beantragen.

Bearbeitungsdauer

Sie haben 4 Wochen Zeit die Fragebögen auszufüllen. Auf Anfrage kann die Bearbeitungsdauer um 2 Wochen verlängert werden (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen einzureichen.

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 23.01.2023

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG

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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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