Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Fahrzeugregister, Beantragung einer Auskunft zu eigenen Fahrzeugen

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.

Beschreibung

Im Zentralen Fahrzeugregister werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller Fahrzeuge gespeichert, die mit einem Kennzeichen oder einem Versicherungskennzeichen versehen sind.

Daneben werden Suchvermerke in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Dazu gehören Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen sowie Anzeigenvorfälle, etwa Hinweise auf nicht versicherte Kfz.

Zudem werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.

Mit der Online-Registerauskunft können Sie eine Auskunft über die Daten erhalten, die zu Ihrem Fahrzeug als eingetragener Halterin oder eingetragenem Halter im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind.

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

  • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister aus.
  • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
  • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
  • Wenn mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen sind, dann können Sie in einem Zwischenschritt die relevanten Fahrzeuge auswählen. 
  • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

  • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)“ von der Website des KBA.
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
  • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
  • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

Hinweise

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die entsprechenden Datensätze im Zentralen Fahrzeugregister anhand der vorliegenden Personendaten eindeutig identifiziert werden können.

Alternativ kann ein Auskunftsersuchen schriftlich an das KBA, Sachgebiet 223 gesendet werden.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 5 bis 10 Arbeitstage.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)

Online Verfahren

Kosten

Die Auskunft ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024

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Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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