Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Umsatzsteuer, Beantragung einer unverbindlichen Auskunft bei der Zollverwaltung

Wenn Sie nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie für Lieferungen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands Umsatzsteuer bezahlen müssen, können Sie eine unverbindliche Auskunft dazu beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Gegenstände innergemeinschaftlich erwerben oder liefern, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierauf eine Umsatzsteuer bezahlen.

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online bei der Generalzolldirektion beantragen.

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich dabei nach dem Zolltarif. Sie müssen deshalb im Antrag angeben, um welche Waren es sich handelt.

Voraussetzungen

Sie liefern oder erwerben innergemeinschaftlich Gegenstände und wollen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der Umsatzsteuer erhalten.

Verfahrensablauf

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen, um ein Benutzerkonto anzulegen.
  • Füllen Sie den OnlineAntrag auf eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer aus, fügen Sie gegebenenfalls elektronische Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument. Das Antragsbegleitdokument können Sie nutzen, um Muster oder Proben einzureichen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke in Ihr elektronisches Postfach beim Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls. Hierüber werden Sie mit einer E-Mail informiert.

Antrag per Post:

  • Laden Sie den "Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke" (Formular 0310) auf der Internetseite der Zollverwaltung herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles an Ihren zuständigen Dienstort des Bildungs und Wissenschaftszentrums (BWZ) der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche unverbindliche Auskunft.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt bei 75 Prozent der Fälle in 4 bis 12 Wochen. (4 bis 12 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen eine aussagekräftige Beschreibung und gegebenenfalls Warenmuster beifügen. Wenn Muster wegen der besonderen Beschaffung der Ware, wie zum Beispiel Verderblichkeit, Größe oder Wert, nicht beigefügt werden können, sind Fotos, Prospekte, Abbild

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 08.05.2023

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63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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