Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz, Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einen Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.
Beschreibung
Für die Nachweisberechtigung für Brandschutz eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen ist, sofern er nicht bauvorlageberechtigt ist
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Voraussetzungen
- Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder Absolvierung einer Ausbildung für Ämter mit Einstieg in der dritten und vierten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst.
- nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung und
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.
Fristen
Für den Antragsteller: keine
Für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen. Die Frist kann einmalig bis zu einem Monat verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Bauingenieursstudium oder
- Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz oder
- Nachw
Kosten
- für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
- für Nichtmitglieder: 306 EUR
Rechtsgrundlagen
- Art. 62 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
- Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
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