Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Blankenbach
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Personenbezogene Daten, Beantragung einer Auskunft beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz

Sie können beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz nach Art. 23 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) die Erteilung einer Auskunft über die personenbezogenen Daten beantragen, die das Landesamt über Sie gespeichert hat.

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) erteilt auf Antrag Auskunft über die personenbezogenen Daten, die es über Sie gespeichert hat. Voraussetzung ist, dass Sie ein „besonderes Interesse“ an einer Auskunft darlegen. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit einer der im Gesetz aufgeführten Gründe der inneren Sicherheit vorliegt.

Akteneinsichtsrechte und sonstige Informationsrechte bestehen gegenüber dem BayLfV nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Auskunftsrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Informationszugangsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes und das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).

Wenn das BayLfV Daten über Sie gespeichert hat, können Sie die Berichtigung der Daten, die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung der Daten beantragen. Bitte geben Sie die Gründe für den jeweiligen Antrag an.

Voraussetzungen

Sie müssen Ihr „besonderes Interesse“ an einer Auskunft darlegen.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder über das sichere Kontaktformular des BayernPortals (melden Sie sich mit der BayernID z. B. mit Ihrem neuen Personalausweis oder Ihrem ELSTER-Zertifikat an, da das Vertrauensniveau „substanziell“ oder „hoch“ erforderlich ist) beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz.

Legen Sie Ihr „besonderes Interesse“ an einer Auskunft dar.

Fügen Sie dem Antrag eine gut lesbare Kopie oder einen gut lesbaren Scan eines aktuellen Ausweisdokuments bei. Ersichtlich sein müssen Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Unterschrift; sonstige Daten, insbesondere Zugangs- und Seriennummern, können geschwärzt werden.

Eine einfache E-Mail ohne Identitätsnachweis genügt nicht!

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Ausweisdokument (Kopie oder Scan)

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.02.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
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