Elektronik und autonomes Fahren, Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Beschreibung
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich für das Förderprogramm "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn Sie in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren oder High Performance Computing forschen.
Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern, zum Beispiel einer Forschungseinrichtung oder Hochschule, eine Förderung beantragen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.
Sie können als KMU in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.
Sie können eine Förderung erhalten für:
- Personalkosten: Kosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung: Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Kosten
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission
- mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von 100 Millionen EUR nicht überschreiten
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie
- Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland
Die Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben müssen im Schwerpunkt dem Bereich "Elektronik" zugeordnet werden können. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche
- Maschinen- und Anlagenbau,
- Automatisierungstechnik,
- Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft,
- Medizintechnik,
- Energietechnik,
- Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie
- Hoch- und Höchstleistungsrechnen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung: Die Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtungen), ist in Deutschland.
Weiterhin müssen Sie folgende besondere Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
- Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.
Es muss sich um risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und "High Performance Computing" mit sichtbarem Anwendungsbezug handeln.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten im Bereich Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie "High Performance Computing" (Hoch- und Höchstleistungsrechnen) hat 2 Stufen:
Stufe 1: Projektskizze
- Reichen Sie beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH die Projektskizze in deutscher Sprache über den Einreichungsassistenten auf dem Internetportal für die Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing" online ein. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.
- Bei Verbundprojekten müssen Sie Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorlegen und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verbund erläutern.
- Die Projektskizze sollte 10 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, Zeilenabstand mindestens 1,15 Rand mindestens 2 Zentimeter). Das Deckblatt sowie eventuelle Verzeichnisse zählen nicht dazu.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Füllen Sie die erforderlichen Felder aus, fügen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur hinzu und schicken Sie den Antrag online ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger meldet sich bei eventuellen Rückfragen bei Ihnen.
- Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
- Aussagekraft der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inklusive Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
- Sie erhalten einen Bescheid
- Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
Fristen
Stufe 1: Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektskizzen ist der 15.10.
Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren nach Aufforderung durch den Projektträger
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Stufe 1: Projektskizze mit folgenden Angaben:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
- Motivation, Ausga
Online Verfahren
Kosten
Abgabe: keine
Rechtsgrundlagen
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von KMU "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing" vom 14.01.2021
- Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Weiterführende Links
- Informationen zum Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH auf der Internetseite des Projektträgers
- Informationen zur Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Bereich der Mikroelektronik
- Internetseite der Förderberatung des Bundes
- Übersicht der von der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdienste auf der Internetseite der EU-Kommission
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