Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Gewerbliche Wirtschaft, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Beschreibung

Zweck

Mit der Förderung sollen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in ganz Bayern geschaffen werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionsvorhaben (Erwerb, Errichtung, Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungsmaßnahmen).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.

Voraussetzungen

Eine Förderung ist möglich, wenn:

  • die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind, 
  • das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz (sog. Primäreffekt) hat,
  •  die Betriebsstätte sich in einem wirtschaftlich strukturschwachen Gebiet, im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsprogramm oder in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und bei Tourismusvorhaben außerdem in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung befindet; 
  • sofern die Betriebsstätte außerhalb eines C-Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt, muss das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sein, 
  • die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind,
  • an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht,
  • die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro beträgt.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

An die Regierung von Schwaben können Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn der Investitionsort der Maßnahme im Regierungsbezirk Schwaben liegt und Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. 

Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie). 


Vor der Online-Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Regierung von Schwaben geführt werden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 06.02.2023

Kontakt

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63825 Blankenbach
06024 631460
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