Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Blankenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Milleniumskreuz
Bembel
Wiese
Radfahrer
Kapelle
Ortsansicht
Kirche

Psychotherapeut/-in, Beantragung der Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses

Studierende, die mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss zu einem berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang in Bayern zugelassen wurden, können die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Studienabschlusses beantragen.

Beschreibung

Voraussetzung für die Absolvierung eines berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengangs und die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung ist entweder

  • ein Bachelorabschluss, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde, oder
  • ein gleichwertiger Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) entsprechen.

Ob ein Abschluss in einem berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang vorliegt, können Sie bei der Universität Ihres Bachelorstudiengangs erfragen, die im Fall der berufsrechtlichen Anerkennung den Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde vorliegen hat. Die berufsrechtliche Anerkennung ist zudem häufig bereits auf Ihrer Bachelorurkunde, Ihrem Bachelorzeugnis bzw. dem Transcript of records vermerkt.

Ohne den erfolgreichen Abschluss eines berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudienganges ist der Zugang zum berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang nur möglich mit einem gleichwertigen Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen an einen berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang entsprechen müssen, dies betrifft insbesondere die berufspraktischen Einsätze der §§ 12 bis 15 und alle Kompetenzen und Wissensbereiche der Anlage 1 (zu § 8 Nummer 1) PsychThApprO. Ob dies der Fall ist, entscheidet die den Masterstudiengang anbietende bayerische Universität oder gleichgestellte Hochschule in eigener Zuständigkeit im Zulassungsverfahren.

Der Nachweis eines gleichwertigen Studienabschlusses ist ebenfalls notwendig für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung. Hierfür ist zusätzlich ein Bescheid der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem sich die zum Masterstudiengang zulassende Universität befindet (in Bayern: Das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern) zur Gleichwertigkeit Ihres Bachelor- oder Diplomabschlusses vorzulegen.

Ein gleichwertiger Studienabschluss nach § 9 Abs. 4 PsychThG liegt vor, wenn dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und der PsychThApprO entsprechen, insbesondere den Vorgaben der §§ 13 bis 15 und der Anlage 1 der PsychThApprO.

Voraussetzungen

Sie müssen an einer bayerischen Universität oder gleichgestellten Hochschule für den berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang final zugelassen worden sein (eine Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen).

Das Studium kann nur an Universitäten und Hochschulen, die einer Universität gleichgestellt sind, absolviert werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses ist beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern zu stellen, wenn sich die zum Masterstudiengang zulassende Universität in Bayern befindet. Dem Antrag sind die darin genannten Nachweise beizufügen.

Sollten Nachweise postalisch eingereicht werden, so sind keine Originale, sondern amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien einzureichen. Die in Papierform eingereichten Unterlagen werden nach der elektronischen Erfassung vernichtet.

Hinweise

Zur Aufnahme eines berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengangs müssen sämtliche im Psychotherapeutengesetz und in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geregelten Inhalte des Bachelorstudiums bereits im Rahmen des Bachelorstudiengangs abgeleistet worden sein. Eine Nachqualifizierung ist nicht möglich.

Über die Zulassung zum Masterstudium entscheiden die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in eigener Zuständigkeit. Bei Fragen zur Zulassung zum Studium wenden Sie sich bitte an die Universität oder gleichgestellte Hochschule, an der Sie Ihr Studium absolvieren möchten.

 

Fristen

Das Landesprüfungsamt empfiehlt, um ausreichend zeitlichen Vorlauf zur Bearbeitung zu gewährleisten, den Antrag frühestmöglich nach finaler Zulassung zum Masterstudium, jedoch spätestens sechs Monate vor Anmeldeschluss zur psychotherapeutischen Prüfung (10. Mai oder 10. Dezember) zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt ein bis drei Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Masterstudiengangs an einer Universität/gleichgestellten Hochschule in Bayern
    • Bestätigung der aufnehmenden Universität über die absolvierten Module im B.Sc.-Studiengang gemäß Anlage 1 PsychThAppr

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: 60,00 - 80,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 24.05.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden