Luftfahrtgerät, Beantragung einer Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer
Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.
Beschreibung
Mit einer Prüferlaubnis können Sie Ihre Tätigkeiten als Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) ausüben. Die Prüferlaubnis für PvL ist eine Voraussetzung, wenn Sie Prüfaufgaben und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen durchführen möchten.
Wenn Sie noch keine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Wenn Sie bereits eine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, haben Sie beim LBA folgende Antragsmöglichkeiten für die bestehende Prüferlaubnis:
- Erneuerung,
- Verlängerung der Gültigkeit,
- zusätzliche Berechtigungen,
- Löschung von Einschränkungen,
- Zweitschrift (Verlustanzeige),
- Namens- und Adressänderungen.
Bei bereits vorhandener Prüferlaubnis haben Sie die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Für die Beantragung müssen Sie persönliche Angaben an das LBA übermitteln sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Antragsgrund.
Voraussetzungen
Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat.
- Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
- Sie sind zuverlässig gemäß Luftsicherheitsgesetz.
- Sie haben das Mindestalter zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht (21 Jahre).
- Es dürfen keine Strafverfahren gegen Sie laufen.
- Sie haben alle relevanten theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.
Verfahrensablauf
Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.Senden Sie den Antrag online ab.
- Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit, den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden.
- In bestimmten Fällen muss auch Ihre bisherige Erlaubnis für PvL im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
- Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Nachweis der Tätigkeit
- Nachweis der Zuverlässigkeit
Bei Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
Bei Adresse im Ausland:
- Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbev
Online Verfahren
Kosten
Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 35 EUR - 600 EUR
Rechtsgrundlagen
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