Krankheit und Behinderung, Beratung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatung. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
- Art. 9 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Verwandte Lebenslagen
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2020
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