Führerschein, Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw, Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Führerschein, Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein, Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein, Beantragung des Umtausches
- Führerschein, Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein, Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
- Führerschein, Beantragung eines Internationalen Führerscheins
- Führerschein, Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Zuständiges Amt
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06024 631461
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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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