Friedhofs- und Bestattungsgebühren, Erhebung
Beschreibung
Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
- Gemeindlicher Friedhof, Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
- Bestattungseinrichtungen, Herstellung und Unterhaltung
- Grabplatz, Beantragung eines Nutzungsrechts
- Grabmal, Beantragung einer Genehmigung
- Leichenschau und Bestattung, Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Zuständiges Amt
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