Fahrpersonal, Betriebskontrollen zur Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten
Beschreibung
Übermüdete Lastkraftwagen- oder Busfahrer gefährden sich selbst und stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber haben deshalb Gesetze und Verordnungen erlassen. Damit werden die Fahrer von LKW, Bussen und Straßenbahnen zur Einhaltung der Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten und die Unternehmer zur Überwachung ihrer Fahrer sowie zum Einbau von Fahrtenschreibern verpflichtet. Vorrangige Ziele dieser Vorschriften sind der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals, eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Harmonisierung des Wettbewerbs.
Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Einhaltung der internationalen, europäischen und nationalen Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, ahndet Verstöße von Unternehmern und Fahrern und ordnet notwendige Maßnahmen an.
Rechtsgrundlagen
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
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