Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Informationssicherheits-Managementsystem, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.

Beschreibung

Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.

Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro. 

Fristen

Keine. Das Förderprogramm läuft voraussichtlich bis Ende 2023.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags dauert durchschnittlich 4 Wochen.

Online Verfahren

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2022

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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