Taktisch-Technische Betriebsstellen, Beantragung einer Zuwendung
Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.
Art und Höhe
Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).
Voraussetzungen
Die für die Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei der Integrierten Leitstelle vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an den von der Projektgruppe DigiNet im Schulungsrahmenkonzept vorgesehenen Lehrgängen (derzeit: TETRA-Systemkurs und Nutzereigenes Management-Kurs) durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen kann auch zeitnah nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. Bei der Personalauswahl ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Eine Förderung erfolgt darüber hinaus erst dann, wenn der Betreiber der Integrierten Leitstelle im Rahmen des Förderantrags (Anlage) erklärt, dass die Integrierte Leitstelle entsprechend dem Konzept "Technische Anbindung der Integrierten Leitstellen" der Projektgruppe DigiNet drahtgebunden am digitalen BOS-Funk teilnehmen wird und dass dabei die Bedingungen für die Teilnahme und Nutzung beachtet werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag (Formblatt siehe unter "Formulare") ist in einfacher Ausfertigung vom Zuwendungsberechtigten unmittelbar bei der zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Die Regierung entscheidet über den Antrag.
Fristen
Die Personalkosten sind frühestens acht Monate vor dem Monat, in dem nach dem vom Lenkungsausschuss Digitalfunk Bayern verabschiedeten Migrationsplan der sog. "erweiterte Probebetrieb" im jeweiligen Rettungsdienstbereich beginnen soll, förderfähig.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Kostennachweis
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Erfüllung von Aufgaben der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) bei den Integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern (Sonderförderprogramm TTB-Personal)
Verwandte Lebenslagen
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