Kommunaler Schlachthof, Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2021