Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Blankenbach
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Beantragung der Erteilung oder erneuten Zusendung

Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Beschreibung

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

  • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
  • als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.

Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.

Voraussetzungen

Sie erhalten die USt-IdNr. als

  • Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
  • sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Verfahrensablauf

Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

  • Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

Fristen

Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 22.08.2024

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63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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