Begabtenprüfung, Anmeldung
Die Begabtenprüfung soll besonders befähigten Berufstätigen ermöglichen, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium zu erwerben.
Beschreibung
Diese Prüfung ist für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen, aber wegen ihres Entwicklungsgangs keinen schulischen Bildungsgang bis zur Hochschulreifeprüfung durchlaufen konnten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst
- eine Aufgabe aus einem wissenschaftlichen Fachgebiet nach eigener Wahl,
- Deutsch,
- Mathematik oder eine zugelassene Fremdsprache.
Der mündliche Teil umfasst
- das wissenschaftliche Fachgebiet,
- eine zugelassene Fremdsprache oder Mathematik,
- Geschichte,
- ein Fach aus der Fächergruppe (Erdkunde, Sozialkunde, Wirtschafts- und Rechtslehre) oder aus der Fächergruppe (Biologie, Physik, Chemie).
Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt im Selbststudium.
Mit Bestehen der Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife verliehen.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal und nur insgesamt wiederholt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach zweimaligem Scheitern in der Begabtenprüfung andere Möglichkeiten des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife ausgeschlossen sind (Abendgymnasium, Kolleg, Ablegung der Abiturprüfung als sog. "anderer Bewerber").
Voraussetzungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Anschluss daran eine mindestens 5-jährige Berufstätigkeit
- Hauptwohnung in Bayern
und - Mindestalter 25 Jahre
Nicht zugelassen werden Bewerber, die bereits erfolglos versucht haben, die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen. Ausgeschlossen sind auch Bewerber, die die allgemeine Hochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung erlangen können (Schüler und Absolventen der Berufsoberschule).
Verfahrensablauf
Die Prüfung wird einmal im Jahr durchgeführt (im Frühjahr). Sie findet im Kultusministerium statt.
Fristen
Die Anmeldung muss bis 31. Januar eines Jahres beim Kultusministerium erfolgen.
Kosten
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