Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Jugendsozialarbeit, Informationen

Die Jugendsozialarbeit bietet Kindern und Jugendlichen, die aus verschiedenen Gründen in erhöhtem Maße Unterstützung bedürfen, unter bestimmten Voraussetzungen sozialpädagogische Hilfen an.

Beschreibung

Zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen werden jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen angeboten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Die Jugendsozialarbeit umfasst die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS).

Soweit die Ausbildung junger Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und/oder Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den jeweiligen Fähigkeiten und dem jeweiligen Entwicklungsstand Rechnung tragen. So nimmt sich der Freistaat mit der AJS der jungen Menschen an, die besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden. Zur beruflichen und sozialen Integration bietet die AJS ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in Jugendwerkstätten.

Neben der Angeboten der AJS existiert an vielen Schulen das Angebot der JaS, mit dem sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen individuelle Unterstützung erhalten, um sich in die Gesellschaft zu integrieren, in der Schule erfolgreich zu sein und den Übergang in die Arbeitswelt zu meistern.

Zwar handelt es sich bei der Jugendsozialarbeit um eine kommunale Aufgabe. Dennoch unterstützt der Freistaat die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) schon seit langem und in erheblichem Umfang mit den beiden Förderprogrammen JaS und AJS, die ausschließlich die Zielgruppe der sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigen jungen Menschen in den Blick nehmen.

Wenn Sie bei Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, bei der Eingliederung in die Arbeitswelt oder Ihrer sozialen Integration Schwierigkeiten sehen, können Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt wenden. Auch wenn Sie schon volljährig sind, können Ihnen dort mögliche Angebote, die für Sie in Frage kommen, unterbreitet werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt oder
  • Sie benötigen Hilfe, um sich in die Gesellschaft zu integrieren, in der Schule erfolgreich zu sein und den Übergang in die Arbeitswelt zu meistern oder
  • Sie haben besondere Schwierigkeiten, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 27.06.2024

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63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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