Beurlaubung, Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Situation unterstützen und bietet umfangreiche Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit.
Beschreibung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Dauer sowie den Rechtsfolgen einer Beurlaubung finden Sie in der Broschüre "Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern" (siehe unter "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Beurlaubung muss bei der zuständigen Personalstelle gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Beurlaubung, Beantragung durch Beamte des Freistaates Bayern
- Elternzeit, Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
- Elternzeit, Beantragung durch Beamte des Freistaats Bayern
- Tarifbeschäftigte an Schulen, Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub
- Teilzeitbeschäftigung, Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
- Teilzeitbeschäftigung, Beantragung durch Beamte des Freistaats Bayern
Kontakt
Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
E-Mail schreiben
Kontakt VG
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben