Behindertenbreitensport, Beantragung einer Förderung für Maßnahmen
Beschreibung
Zweck
Sport ist für Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Behindertensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Behindertensportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von körperlich oder geistig behinderten Personen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Behindertensportverbände.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Die auf Landesebene wirkenden Verbände stellen auch für ihre Mitgliedsorganisation beim Zentrum Bayern Familie und Soziales schriftlich einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und einer Abschlagszahlung für den Bewilligungszeitraum.
Die Formblätter sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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