Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene praxisbezogen unterstützten. Ziel ist dabei die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.
Gegenstand
Gefördert werden unter Beachtung des Förderzwecks hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Unterstützung Ehrenamtlicher auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Kommune kann sich jedoch Dritter bedienen.
Voraussetzungen
Die eingesetzten Personen sollen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit verfügen. Zudem sind praktische Erfahrungen im Tätigkeitsfeld der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund hilfreich.
Der Fördergeber fördert im Rahmen einer Anteilfinanzierung bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit Blick auf die Geflüchteten aus der Ukraine wurde der maximale Förderbetrag von 60.000 Euro auf 100.000 EUR pro Zuwendungsempfänger in den Jahren 2022 und 2023 aufgestockt. Der Antragsteller muss hierbei einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen.
Verfahrensablauf
Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 15) einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).
Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.
Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.
Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Fristen
Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter, Beantragung einer Förderung
- Flüchtlings- und Integrationsberatung, Beantragung einer Förderung
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- Integrationsprojekte, Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
- Integrationsprojekte, Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
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