Umweltmanagementsystem EMAS, Beantragung der Eintragung in das EMAS-Register
Unternehmen können sich für das Umweltmanagementsystem EMAS registrieren lassen.
Beschreibung
Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS (= Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen.
Der Vorteil eines Umweltmanagementsystems liegt zum einen darin, dass Prozesse und Abläufe insbesondere bezüglich des Ressourcenverbrauchs und Abfall/Abwasseranfalls genauer untersucht und damit optimiert werden können, was regelmäßig zur Kosteneinsparung führt. Zum anderen kommen Unternehmen, die nach der EMAS-Verordnung registriert sind, in den Genuss von finanziellen Entlastungen sowie Erleichterungen beim Vollzug des Umweltrechts (z.B. Erleichterungen bei Berichts- und Dokumentationspflichten, Überwachungen oder behördlichen Kontrollen - Stichwort: Deregulierung/Substitution). Bei öffentlichen Ausschreibungen kann als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit auch auf EMAS Bezug genommen werden. Auch bei der Auftragsvergabe privater Unternehmen wird die EMAS-Teilnahme häufig positiv als Beleg für ökologisches Wirtschaften gewertet. EMAS wird sowohl für die steuerliche Entlastung bei der Umsetzung der Energie- und Stromsteuergesetze für den Spitzenausgleich als auch für die besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz anerkannt. Weitere Vorteile können sich bei Versicherungsprämien sowie bei der Kreditvorgabe ergeben. Denn Banken und Versicherungen werten die EMAS-Teilnahme im Rahmen des Ratings als positives Zeichen dafür, dass die Wahrscheinlichkeit von Umweltschäden reduziert wird.
Um zu einer EMAS-Registrierung zu gelangen, muss das Unternehmen ein betriebliches Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung einrichten und zur Information der Öffentlichkeit über das Umweltmanagementsystem eine sogenannte Umwelterklärung verfassen. Ein externer unabhängiger Umweltgutachter prüft, ob die Angaben in der Umwelterklärung korrekt und die übrigen Voraussetzungen nach der EMAS-Verordnung eingehalten sind. Ist dies der Fall, erklärt er die Umwelterklärung für gültig (sog. Validierung). Die Validierung ist Voraussetzung für die Eintragung in das EMAS-Register nach der EMAS-Verordnung.
Um kleinen und mittleren Unternehmen die Einführung von EMAS zu erleichtern, wurde im Rahmen des Umweltpakts Bayern der EMAS-Kompass entwickelt. In einem Pilotprojekt wurden kleine Betriebe auf dem Weg zu EMAS Schritt für Schritt begleitet. Die dabei entwickelten und getesteten Arbeitsmaterialien (Handbuch) stehen ebenso wie Erfahrungen und Hilfestellungen aus dem Projekt über ein Video-Blog allen interessierten Betrieben in Bayern kostenlos für die eigenständige Einführung von EMAS zur Verfügung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Eintragung in das Standortregister sind
- die Bestätigung eines zugelassenen Umweltgutachters, dass die Anforderungen nach der EMAS-Verordnung eingehalten werden,
- sowie ein Antrag bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern bzw. bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken (für Unternehmen aus Mittelfranken und aus dem Bezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth); Handwerksbetriebe wenden sich an die Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Verfahrensablauf
Hinweise
Der systematische Umweltschutz bayerischer Betriebe – Umweltmanagementsysteme – und kontinuierliche Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistungen stehen im Zentrum des Umweltpakts Bayern. In diesem Rahmen fördert der Freistaat Bayern mit dem Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem (EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT) einführen wollen. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Organisation und aller dazugehörigen Standorte
- validierte Umwelterklärung
- unterzeichnete Erklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009)
Kosten
Kosten fallen an für die Umweltbetriebsprüfung durch den externen Umweltgutachter sowie für die Eintragung in das EMAS-Register.
Die Gebühren der Industrie- und Handelskammern entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer.
Rechtsgrundlagen
- Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS III)
- Verordnung (EU) 2017/1505 der Kommission vom 28. August 2017 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)
- § 33 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz - UAG)
Weiterführende Links
- EMAS - Informationen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- EMAS - Informationen des Umweltgutachterausschusses (UGA) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- EMAS Info
- EMAS-Kompass
- EMAS-Register
- Erleichterungen für Unternehmen mit Umweltmanagementsystem
- Leitfaden EMAS – Das Umweltmanagementsystem der EU in der Praxis
- Umwelt- und Klimapakt Bayern
Verwandte Lebenslagen
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