Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Blankenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Milleniumskreuz
Bembel
Wiese
Radfahrer
Kapelle
Ortsansicht
Kirche

Handwerkerleistungen, Beantragung der Durchführung eines Vermittlungsverfahren

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Beschreibung

Die Handwerkskammern haben Vermittlungsstellen eingerichtet und bieten Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern ein schnelles, formloses und kostenfreies Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens ist, dass der betroffene Handwerksbetrieb Mitglied der Handwerkskammer ist und ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber besteht.

Verfahrensablauf

Zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens bedarf es eines schriftlichen Antrags auf Durchführung eines Vermittlungsverfahrens bei der Handwerkskammer (per Brief, Fax oder E-Mail). Ein entsprechendes Antragsformular kann ggf. angefordert werden.

Im Hinblick auf die mit dem Vermittlungsverfahren angestrebte einvernehmliche Einigung empfiehlt es sich, die Sachlage im Antrag möglichst objektiv und unter Offenlegung aller wesentlichen Umständeder Sachlage zu schildern. Sofern möglich, sollte durch den Antragsteller im Antrag ebenfalls ein Lösungsvorschlag unterbreitet werden.

Ist die Handwerkskammer für das beantragte Vermittlungsverfahren zuständig und bestehen keine sonstigen Ablehnungsgründe gegen die Durchführung des Verfahrens, leitet die Vermittlungsstelle eine Kopie des Antrags an den Antragsgegner weiter. Der Antragsgegner wird sodann aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang des Schreibens zu erklären, ob Bereitschaft zur Teilnahme an der Durchführung eines Vermittlungsverfahrens besteht und ggf. innerhalb dieser Frist zum Antrag Stellung zu nehmen.

Zur Durchführung des Vermittlungsverfahrens kommt es nur dann, wenn sich der Antragsgegner mit der Durchführung des Vermittlungsverfahrens bereit erklärt.

Bleibt die Bereitschaftsanfrage zur Teilnahme an der Durchführung eines Vermittlungsverfahrens unbeantwortet, tritt die Handwerkskammer erneut an den Antragsgegner heran.

Lehnt der Antragsgegner die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens ab, stellt die Vermittlungsstelle das Verfahren ein.

Erklären sich Antragssteller und Antragsgegner zur Durchführung des Verfahrens bereit, erfolgt die Vermittlung zunächst auf schriftlichem Weg. Wird im schriftlichen Verfahren keine Einigung erzielt werden, kann ein mündlicher Termin in den Räumlichkeiten der Vermittlungsstelle anberaumt werden. Sofern ein mündlicher Termin vereinbart wird, haben Antragssteller und Antragsgegner die ihnen dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Da das Vermittlungsverfahren ein freiwilliges Verfahren ist, können Antragssteller als auch Antragsgegner einer Durch- bzw. Fortführung des Verfahrens jederzeit widersprechen. Kann der Streit zwischen den Parteien nicht beigelegt werden, wird das Vermittlungsverfahren von der Handwerkskammer eingestellt.

Über die Einstellung des Verfahrens werden Antragssteller und Antragsgegner von der Vermittlungsstelle durch schriftliche Mitteilung in Kenntnis gesetzt.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2024

Kontakt

Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden