Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Studium im Beamtenverhältnis, Anmeldung zum Auswahlverfahren für einen Studienplatz

Das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses ist der Schlüssel zu den Studienplätzen an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.

Beschreibung

Ein Studium als Beamter / Beamtin im öffentlichen Dienst ist für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Alternative. Neben den Verdienstmöglichkeiten während des 3-jährigen Studiums von über 1.550 Euro brutto im Monat ist auch der krisensichere und abwechslungsreiche Job danach ein Anreiz diesen Berufsweg einzuschlagen. Jedes Jahr im Herbst werden bei der Polizei, bei den Finanzämtern, Regierungen, Städten, Landkreisen, Gerichten, Bibliotheken, Rentenversicherungsträgern und vielen weiteren Behörden Studienplätze in der dritten Qualifikationsebene (früher gehobener Dienst) im nichttechnischen Bereich der Beamtenlaufbahn angeboten.

Das Sprungbrett zu all diesen Stellen ist das zentrale Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses, das jedes Jahr einmal im Oktober durchgeführt wird und grundsätzlich nur für das darauf folgende Einstellungsjahr gilt. Allerdings können Einstellungsbehörden - zeitlich befristet bis zum Einstellungsjahr 2027 - bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.

In einer schriftlichen Prüfung werden die Deutschkenntnisse, das Allgemeinwissen sowie das logische, strukturelle und analytische Denkvermögen auf den Prüfstand gestellt. Zudem werden die Schulnoten aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache miteinbezogen. Das Ergebnis, das man im Auswahlverfahren erzielt, entscheidet darüber, ob man bei den Behörden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Voraussetzungen

Zum Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) wird zugelassen, wer

  • Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz am Einstellungstag besitzt oder eine der vorgenannten Staatsbürgerschaften spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird,
  • die in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an der HföD (Beratungsgespräch an der HföD üblicherweise erst nach einem Einstellungsangebot, daher für die Teilnahme am Auswahlverfahren noch nicht erforderlich) oder an einer anderen bayerischen Hochschule bereits erworben hat oder spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird und
  • zu Beginn des Studiums noch nicht 45 Jahre alt sein wird.

Fristen

Die Anmeldung zum Auswahlverfahren für die Studienplätze ist voraussichtlich jedes Jahr etwa von April bis Juni/Anfang Juli möglich. Die Prüfung wird üblicherweise Anfang/Mitte Oktober abgehalten.

Die Prüfung findet bereits ca. ein Jahr vor dem Studienbeginn statt.

Die aktuellen Termine erfahren Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").

Online Verfahren

Kosten

Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Kosten für die Anreise, Übernachtung etc. sind selbst zu tragen.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerischer Landespersonalausschuss (siehe BayernPortal)
Stand: 03.09.2024

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