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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Verbraucherschutz, App

Die App „VerbraucherSchutz“ warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmitteln und Produkten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden.

Beschreibung

Der bestmögliche Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Lebensmitteln und Produkten ist Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Mehr Aufklärung und Kontrolle schaffen mehr Lebensmittelsicherheit und Vertrauen.

Die App „VerbraucherSchutz“ warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmitteln und Produkten die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden. Liegen entsprechende Warnungen vor, erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Benachrichtigung auf das Smartphone. Dabei können sie über „Einstellungen“ sowohl die Warnungen als auch die Benachrichtigungen individuell steuern.

Meine Meldung – selbst aktiv werden

Verbraucherinnen und Verbraucher können mit der auch App selbst aktiv werden und über eine integrierte Meldefunktion nicht sichere Lebensmittel in nur 4 Schritten dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit melden. Von dort wird die Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weitergeleitet.

Information und Beratung

Darüber hinaus informiert die App über die 7 wichtigsten Regeln zur Lebensmittelhygiene, gibt Hinweise zur Kennzeichnung bei Lebensmitteln und über empfehlenswerte Gütesiegel, die Orientierung beim Kauf geben. Zusätzlich bietet sie zu vielen Verbraucherfragen tagesaktuelle Kurzmeldungen aus dem Verbraucherportal Bayern.
Die Verbraucherzentrale Bayern und der VerbraucherService Bayern bieten den Nutzerinnen und Nutzern eine kostenlose Beratung zu Ernährung und Lebensmitteln über Telefon oder E-Mail an.

Kooperationspartner

Für die Lebensmittelwarnungen kooperiert das Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin. Im Sinne von § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch handelt es sich hierbei in der Regel um Hinweise der zuständigen Behörden oder eine Rücknahme bzw. Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer.

Für die Produktwarnungen kooperiert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes werden die Bürger über die Sicherheits- und Gesundheitsgefahren von handelsüblichen Produkten gewarnt und informiert.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.01.2023

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