Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Reisepass, Beantragung im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Beschreibung

Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
  • Sie können sich ausweisen.

Verfahrensablauf

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren Sie einen Termin
  • Erscheinen Sie persönlich, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
  • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt über die Abholung Ihres Passes.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bearbeitungsdauer

Biometrische Reisepässe werden für alle Passbehörden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über die Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Für dringende Reisen kann auch ein Expressreisepass beantragt werden. Hierdurch verringert sich jedoch nur die Zeit, die die Bundesdruckerei zur Herstellung des Passes benötigt. Die für die Versendung von der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin an die Auslandsvertretung benötigte Zeit bleibt jedoch gleich. Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Liegen hierfür die Voraussetzungen vor, kann dieser in der Regel am Tag der Beantragung ausgestellt werden. (4 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
    • aktuelles biometrisches Lichtbild:
      • Passformat (45 x 35 mm)
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Kosten

Antrag bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat):

Reisepass (internationaler Standard):

  • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 101,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 68,50 EUR

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 32,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 133,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 100,50 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 123,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 90,50 EUR

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 155,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 122,50 EUR

Vorläufiger Reisepass

  • Zusätzliche Kosten 44,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 70,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 70,00 EUR

Beantragung im Ausland für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat

Reisepass (internationaler Standard):

  • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 171,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 106,00 EUR

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 32,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 203,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 138,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 193,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 128,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 31,00 EUR plus 22,00 EUR plus 32,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 225,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 160,00 EUR

Vorläufiger Reisepass

  • Zusätzliche Kosten doppelte Grundgebühr plus 44,00 EUR
    • Personen ab 24 Jahren 96,00 EUR
    • Personen unter 24 Jahren 96,00 EUR

Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

  • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 33,60 EUR bis 96,50 EUR. Die Gebühr ist ortsabhängig (Zonenstufe)
  • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

Grundgebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
Gebühr: 70 EUR

Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
Gebühr: 37,5 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Auswärtiges Amt (siehe BayernPortal)
Stand: 16.02.2024

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