Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Ausländer, Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit

Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zu gewinnen.

Beschreibung

Der konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörden kommt eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu, um den gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes – der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs (§ 1 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) – zu erfüllen. Für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Eintritt der Ausreisepflicht ist die frühzeitige Identitätsklärung wesentliche Voraussetzung.

Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu im den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen unter Einbindung muttersprachlicher Mitarbeitenden ausländerrechtliche Erstbefragungen durch. Diese dienen dazu, Erkenntnisse über die Identität der betroffenen Person, das Vorhandensein von Identitätsnachweisen und die Einreisemodalitäten zu gewinnen.

Bei der Feststellung der Identität von Asylbewerbern sowie der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgaben.

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern bis zu der Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter Asylbewerber soll grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden erfolgen. Schwerpunkte der Aufgaben sind

  • die Identitätsklärung aller neu einreisenden Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise zum frühesten möglichen Zeitpunkt,
  • eine engmaschige ausländerrechtliche Betreuung von Mitwirkungsverweigerern sowohl während des laufenden Asylverfahrens und intensiviert nach dessen erfolglosem Abschluss zur Feststellung der Identität, sowie
  • die konsequente Aufenthaltsbeendigung nach erfolglosem Asylverfahren.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023

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Untere Au 16
63825 Blankenbach
06024 631460
06024 631461
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