Umwelttechnische Berufe, Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
Erforderliche Unterlagen
- Abschlusszeugnisse und Fächerübersichten
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
- Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
- Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse
z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Bescheid und Briefe anderer zuständiger Stellen in Deutschland
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
- Verordnung über die Berufsausbildung in den Umwelttechnischen Berufen
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
Weiterführende Links
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Bayern
- Bayerische Verwaltungsschule
- BVS Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- Informationen Fortbildungsberuf vom Bundesinstitut für Berufsbildung
- Informationen zur Fachkraft für Abwassertechnik vom Bundesinstitut für Berufsbildung
- Informationen zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik vom Bundesinstitut für Berufsbildung
- Informationsportal der Bundesregierung
- Portrait Fachkraft für Abwassertechnik der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
- Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e.V - RKI Meisterausbildung
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