VG Schöllkrippen (Druckversion)

Abwasser, Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Beschreibung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Steueramt
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-30
+49 6024 6735-930
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen