VG Schöllkrippen (Druckversion)

Studium, Beantragung einer Hochbegabtenförderung im Max Weber-Programm

Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayeri­schen Hoch­schulen.

Beschreibung

Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayeri­schen Hoch­schulen. Unsere Stipendiatinnen und Sti­pen­diaten werden während ihres Studiums individuell begleitet und profitieren von dem breiten Förderansatz des Programms. Dazu zählen eine Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzielle Unterstützung bei Aus­lands­auf­ent­halten ebenso wie eine fachliche und persönliche Betreuung.

Inhalt der Förderung

Das Max Weber-Programm bietet mehr als nur eine finanzielle Unter­stützung. Unseren Stipen­diatinnen und Stipen­diaten eröffnet sich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Sie wer­den im Studium individuell begleitet und früh ermuntert, Erfahrungen im Ausland oder erste Schritte in die Forschung zu machen.

Mit einer Vielzahl von Angeboten fördern wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem in ihrer per­sön­lichen Entwicklung. Dazu ge­hö­ren Soft­skill-Se­mi­na­re und Sprachkurse ebenso wie beispielsweise Sommer­aka­demien.

Voraussetzungen

Schulabsolventinnen und -absolventen müssen eine Abiturnote von mindestens 1,30 vorweisen sowie eine Mindestpunktzahl in bestimmten Fächern während der Oberstufe und im Abitur erreichen. Dabei darf keine der eingebrachten Halbjahresleistungen schlechter als 12 Punkte sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird man von der Schulleitung vorgeschlagen und kann nach Bestehen eines Auswahlverfahrens in die Förderung aufgenommen werden.

Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, der Leitung eines Elitestudiengangs oder dem Prüfungsamt vorgeschlagen werden. Studierende ab dem dritten Fachsemester können sich auch selbst bewerben.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 21.03.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen