VG Schöllkrippen (Druckversion)

Kreiskasse, Örtliche Kassenprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.

Beschreibung

Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Landrat. Er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen