VG Schöllkrippen (Druckversion)

Grund- und Mittelschulen, Bewerbung für Vertretungsdienst

Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.

Beschreibung

Im Rahmen der Beschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung). 

Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.

Voraussetzungen

Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.

Verfahrensablauf

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen ihres befristeten Arbeitsvertrages.

Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.

Hinweise

Die Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst findet vorbehaltlich der Klärung des konkreten Einsatzes und der Einzelheiten zum Arbeitsvertrag statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Examenszeugnisse

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 10.04.2024
http://www.gemeinde-blankenbach.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen